Wer in besonders energiesparende und umweltfreundliche Heiztechnik investiert, reduziert nicht nur die eigenen Kosten, sondern entlastet damit auch die Umwelt. Dabei können Sie zusätzlich von der Heizungsförderung profitieren und die Zahl der Förderprogramme für eine neue Heizung ist groß. Ob und wie eine Anlage förderfähig ist, hängt natürlich vom eingebauten Heizsystem ab. Aber schauen Sie selbst:
KfW-Förderprodukte gibt es in 2 Formen – als direkt ausgezahlten Zuschuss oder als Kredit. Eine Sonderform ist der Kredit mit Tilgungszuschuss, bei dem Sie den Kreditbetrag nicht vollständig zurückzahlen müssen.
Ein Förderungsantrag kann z.B. von Wohungseigentümergemeinschaften, Wohungsunternehmen, Wohungsgenossenschaften, Bauträger, Körperschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts oder Privatpersonen wie z.B. Selbstnutzer von Wohnimmobilien oder Mieter gestellt werden.
Programm 151/152 - Energieeffizient Sanieren - Kredit für die komplette Sanierung oder für einzelne energetische Maßnahmen
Programm 167 - Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit für die Umstellung Ihrer Heizung auf erneuerbare Energien
Programm 430 - Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss für die komplette Sanierung oder einzelne energetische Maßnahmen
Programm 159 - Altersgerecht Umbauen – Kredit für den Abbau von Barrieren und mehr Wohnkomfort
Programm 455 - Barrierereduzierung – Investitionszuschuss für den Abbau von Barrieren und für mehr Wohnkomfort
Programm 153 - Energieeffizient Bauen - Kredit für den Bau oder Kauf eines neuen KfW-Effizienzhauses
Programm 270 - Erneuerbare Energien - Ergänzungskredit für Strom und Wärme
Programm 431 - Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss für die Planung und Baubegleitung durch einen Experten für Energieeffizienz
Programm 433 - Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle für innovative Energiegewinnung
In Neubauten werden Solarkollektoranlagen mit 30% der förderfähigen Kosten und Biomasse- sowie Wärmepumpenanlagen mit 35% der förderfähigen Kosten gefördert,
sofern sie die entsprechenden technischen Mindestanforderungen erfüllen.
In bestehenden Gebäuden, d. h. solchen, in denen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits seit mehr als 2 Jahren ein Heizungs- bzw. Kühlsystem in Betrieb genommen war, das ersetzt oder
unterstützt werden soll, werden gefördert: Solarthermieanlagen, Biomasseanlagen, Effiziente Wärmepumpenanlagen, Hybridheizungen
und Gas-Brennwertheizungen (Renewable Ready). Holen Sie sich die Austauschprämie für Ölheizungen!
Seit 1. August 2016 werden der Ersatz von Heizungspumpen und Warmwasserzirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen sowie der hydraulische Abgleich am Heizsystem gefördert.
Profitieren Sie als Privatperson, Wohnungseigentümergemeinschaft, Freiberufler, Kommune, Unternehmen und andere juristische Person von verbesserten Förderkonditionen, wenn Sie in Ihren Heizungsanlagen erneuerbare Wärme nutzen.
Das Land NRW hat die förderpolitischen Aktivitäten zur Energiepolitik in dem Förderprogramm regenerative Energien - progres.nrw - gebündelt. Teil dieses Programms ist die Richtlinie zur Förderung der rationellen Energieverwendung, der regenerativen Energien und des Energiesparens, die auch die Förderung der Nah- und Fernwärme berücksichtigt.